Bundestagswahl: Ausschuss entscheidet über Anerkennung von Parteien
Roderich Egeler, Präsident des Statistischen Bundesamtes
WIESBADEN – Der Bundeswahlleiter Roderich Egeler hat den
Bundeswahlausschuss zu seiner ersten Sitzung zur Wahl des 17. Deutschen
Bundestags eingeladen. In der öffentlichen Sitzung berät und entscheidet
der Bundeswahlausschuss über die Anerkennung von politischen
Vereinigungen als Parteien zur Bundestagswahl am 27. September 2009. Sie
findet am Freitag, dem 17. Juli 2009, um 10.00 Uhr im Deutschen
Bundestag in Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus (Eingang
Adele-Schreiber-Krieger-Str. 1), Raum 3.101 (Anhörungssaal), statt.
Der Bundeswahlausschuss stellt für alle Wahlorgane zur bevorstehenden
Bundestagswahl verbindlich fest:
1. Welche Parteien im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag seit
deren letzter Wahl aufgrund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit
mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren. Diese Parteien können
Wahlvorschläge einreichen, ohne Unterstützungsunterschriften beibringen
zu müssen.
2. Welche sonstigen Vereinigungen, die dem Bundeswahlleiter ihre
Beteiligung an der Wahl angezeigt haben, für die Wahl des 17. Deutschen
Bundestages als Parteien im Sinne des § 2 Parteiengesetz anzuerkennen
sind. Wahlvorschläge dieser Parteien werden nur dann zur Bundestagswahl
zugelassen, wenn sie dem zuständigen Landes- bzw. Kreiswahlausschuss
eine bestimmte Anzahl von Unterstützungsunterschriften von
Wahlberechtigten vorlegen können.
Vereinigungen, die der Bundeswahlausschuss für die Wahl zum 17.
Deutschen Bundestag am 27. September 2009 nicht als Parteien anerkennt,
können an dieser Wahl nicht teilnehmen. Bis zum Ablauf der gesetzlichen
Ausschlussfrist am 29. Juni 2009 haben – wie bereits am 30. Juni 2009
mitgeteilt – 49 Vereinigungen dem Bundeswahlleiter ihre Beteiligung an
der Bundestagswahl 2009 angezeigt (2005: 55 Beteiligungsanzeigen).
Der Bundeswahlausschuss entscheidet am 17. Juli 2009 nicht über die
Zulassung von Landeslisten und Kreiswahlvorschlägen zur Bundestagswahl
2009. Darüber entscheiden die zuständigen Landes- oder
Kreiswahlausschüsse am 31. Juli 2009. Wahlvorschläge müssen bis zum 23.
Juli 2009, 18.00 Uhr, eingereicht werden, und zwar als Landeslisten bei
den zuständigen Landeswahlleitern oder als Kreiswahlvorschläge bei den
zuständigen Kreiswahlleitern.
Erst am Donnerstag, dem 6. August 2009, wird der Bundeswahlausschuss
über eventuelle Beschwerden gegen die Zurückweisung oder Zulassung von
Landeslisten durch Landeswahlausschüsse entscheiden.
c/o Statistisches Bundesamt, Pressestelle


