WIESBADEN – Der Bundeswahlleiter weist darauf hin, dass Wahlberechtigte,
die ihre Wahlbenachrichtung verlegt oder verloren haben, dennoch bei der
Bundestagswahl am 27. September 2009 wählen können. Voraussetzung dafür
ist aber, dass sie im Wählerverzeichnis ihres Wahlbezirks eingetragen
sind. Das zuständige Wahllokal kann bei der Gemeindebehörde erfragt
werden. Im Wahllokal müssen sich die Wahlberechtigten auf Verlangen des
Wahlvorstandes mit ihrem Personalausweis, Reisepass oder Führerschein
ausweisen.
Roderich Egeler, Präsident des Statistischen Bundesamtes


